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CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das EU-CO2-Grenzausgleichssystem, das seit Januar 2026 vollständig in Kraft ist. Es stellt sicher, dass importierte Waren denselben CO2-Preis tragen wie in der EU hergestellte Güter.

CBAM-Zeitplan

  • Oktober 2023 – Dezember 2025: Übergangsphase — nur Meldepflichten, noch keine Zahlungen
  • Januar 2026: Vollimplementierung — CBAM-Zertifikate müssen für alle Importe erworben werden
  • 2026–2034: Schrittweiser Auslauf kostenloser EU-ETS-Zuteilungen parallel zum CBAM-Hochlauf
  • ab 2027: Mögliche Sektorerweiterung (weitere Branchen prüfen)

Betroffene Sektoren (CBAM Phase I)

  • Stahl & Eisen (HS Kapitel 72, 73)
  • Aluminium (HS Kapitel 76)
  • Zement (HS Kapitel 2523)
  • Düngemittel (HS Kapitel 31)
  • Strom (HS Kapitel 2716)
  • Wasserstoff (HS Kapitel 2804)

Wie funktioniert CBAM?

EU-Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen, deren Preis dem EU-ETS-Zertifikatepreis (EUA) entspricht. Wenn im Herkunftsland bereits ein CO2-Preis gezahlt wurde, kann dieser angerechnet werden.

  1. Importeur registriert sich als autorisierter CBAM-Erklärer bei der nationalen Behörde
  2. Vierteljährliche Meldung der importierten Warenmengen und eingebetteten Emissionen
  3. Jährlich (bis 31. Mai) Abgabe der CBAM-Zertifikate entsprechend der verifizierten Emissionen
  4. Anrechnung von im Drittland gezahlten CO2-Preisen möglich

Bedeutung für den CO2-Markt

CBAM schützt die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Industrie, verhindert Carbon Leakage und schafft Anreize für Drittländer, eigene CO2-Bepreisungssysteme einzuführen. Für CO2-Zertifikateinvestoren bedeutet CBAM eine zusätzliche strukturelle Nachfragestabilisierung im EU-ETS-Markt.

→ EU ETS Marktanalyse