CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das EU-CO2-Grenzausgleichssystem, das seit Januar 2026 vollständig in Kraft ist. Es stellt sicher, dass importierte Waren denselben CO2-Preis tragen wie in der EU hergestellte Güter.
CBAM-Zeitplan
- Oktober 2023 – Dezember 2025: Übergangsphase — nur Meldepflichten, noch keine Zahlungen
- Januar 2026: Vollimplementierung — CBAM-Zertifikate müssen für alle Importe erworben werden
- 2026–2034: Schrittweiser Auslauf kostenloser EU-ETS-Zuteilungen parallel zum CBAM-Hochlauf
- ab 2027: Mögliche Sektorerweiterung (weitere Branchen prüfen)
Betroffene Sektoren (CBAM Phase I)
- Stahl & Eisen (HS Kapitel 72, 73)
- Aluminium (HS Kapitel 76)
- Zement (HS Kapitel 2523)
- Düngemittel (HS Kapitel 31)
- Strom (HS Kapitel 2716)
- Wasserstoff (HS Kapitel 2804)
Wie funktioniert CBAM?
EU-Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen, deren Preis dem EU-ETS-Zertifikatepreis (EUA) entspricht. Wenn im Herkunftsland bereits ein CO2-Preis gezahlt wurde, kann dieser angerechnet werden.
- Importeur registriert sich als autorisierter CBAM-Erklärer bei der nationalen Behörde
- Vierteljährliche Meldung der importierten Warenmengen und eingebetteten Emissionen
- Jährlich (bis 31. Mai) Abgabe der CBAM-Zertifikate entsprechend der verifizierten Emissionen
- Anrechnung von im Drittland gezahlten CO2-Preisen möglich
Bedeutung für den CO2-Markt
CBAM schützt die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Industrie, verhindert Carbon Leakage und schafft Anreize für Drittländer, eigene CO2-Bepreisungssysteme einzuführen. Für CO2-Zertifikateinvestoren bedeutet CBAM eine zusätzliche strukturelle Nachfragestabilisierung im EU-ETS-Markt.